
Ausschreibung
Wirtschaftliche Grundlage für den Betrieb von Windenergieanlagen ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Die neueste Reform, die Anfang 2017 in Kraft treten wird, sieht vor, dass Windenergieanlagen nicht mehr wie bisher üblich eine feste Einspeisevergütung für den erzeugten Strom erhalten, sondern dass sich der Betreiber eines Windparks an einem öffentlichen Ausschreibungsverfahren beteiligen muss.
Erzeuger von EEG-Strom müssen, um ihren Strom ins deutsche Stromnetz einspeisen zu können, gemeinsam mit allen anderen derartigen Stromerzeugern bei der Bundesnetzagentur innerhalb eines Ausschreibungsverfahrens mit einem Strompreis bewerben. Nur im positiven Zuschlagsfall erhalten Sie die Genehmigung, ihren Strom auch zu dem angebotenen Festpreis einspeisen zu dürfen.
Viele unterschiedliche Akteure werben mit ihren Windenergieprojekte um eine feste Einspeisevergütung, die für eine Betriebsdauer von 20 Jahren gesichert ist. Entscheidend hierbei ist der Preis, zu dem der Bieter bereit ist, den produzierten Windstrom zu vermarkten. Je günstiger dieses Tarifangebot im Vergleich zum Wettbewerb ist, umso höher die Zuschlagswahrscheinlichkeit.
Um in dieser Ausschreibung einen Zuschlag zu erhalten müssen folgende weitere Bedingungen eingehalten werden: Das Projekt muss bereits genehmigt sein und damit alle vorangegangenen Prozesse durchlaufen haben. Der Investor muss eine Bürgschaft in Höhe von 30 Euro pro Kilowatt installierter Leistung vorlegen. Das entspricht bei heutigen Projekten etwa 120.000 Euro pro Windenergieanlage.
Meinungen

Ein Ausstieg aus der Atomkraft gelingt nur durch den schnellen Ausbau erneuerbarer Energien. Die Windenergie ist hierbei eine wichtige Energiequelle. […]
Daten zum Windpark
Stromerzeugung pro Jahr
Versorgung durch Windenergie
CO2 pro Jahr können vermieden werden